Statuten

I. Zweck

Artikel 1
Der Einwohnerverein Zizers will mithelfen, Zizers als lebendiges Dorf zu erhalten. Er will mit dazu beitragen, dass sich die Dorfbevölkerung aktiv am Leben innerhalb der Dorfgemeinschaft beteiligt.

Diese Ziele sucht er zu erreichen durch:
a) die Veranstaltung von öffentlichen Anlässen und Ausstellungen
b) die Herausgabe von Publikationen
c) die Organisation einer jährlichen Präsidenten(-innen)-Konferenz
d) die Pflege der Kontakte mit Behördemitgliedern

II. Mitgliedschaft

Artikel 2
Mitglieder können alle Einwohnerinnen und Einwohner von Zizers werden, die das 18. Altersjahr erreicht haben.

Artikel 3
Der Jahresbeitrag für Ehepaare und für Einzelpersonen wird jeweils von der Generalversammlung für zwei Jahre festgesetzt. Er wird im Laufe des ersten Quartals fällig. Vorstandsmitglieder bezahlen keine Beiträge.

Artikel 4
Der Austritt ist jederzeit möglich. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch, wenn der Jahresbeitrag nicht bezahlt wird.

III. Organisation

Artikel 5
Die Organe des Einwohnervereins Zizers sind:
a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
c) die Rechnungsrevisoren

Artikel 6
Die Generalversammlung findet im ersten Quartal eines jeden Jahres statt. Die Einladung erfolgt schriftlich oder durch Publikation.

Artikel 7
Anträge zuhanden der Generalversammlung sind dem Vorstand mindestens drei Wochen vorher schriftlich einzureichen.

Artikel 8
Jede statutengemäss einberufene Generalversammlung ist beschlussfähig

Artikel 9
Der Generalversammlung obliegen folgende Geschäfte:
a) Abnahme des Jahresberichtes, der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
b) Festsetzung des Jahresbeitrages
c) Wahl des Präsidenten und der Vorstandsmitglieder
d) Wahl der Rechnungsrevisoren
e) Revision der Statuten
f) Auflösung des Vereins

Artikel 10
Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet das offene Mehr der anwesenden Mitglieder. Wird von einem Mitglied geheime Abstimmung gewünscht, muss sie durchgeführt werden. Bei Stimmengleichheit steht dem Präsidenten der Stichentscheid zu.

Artikel 11
Der Vorstand setzt sich zusammen aus Präsident und mindestens vier Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Vorstandsmitglieder sind wieder wählbar.

IV. Schlussbestimmungen

Artikel 13
Für die Auflösung des Einwohnervereins Zizers ist eine Stimmenmehrheit von mindestens ¾ der anwesenden Mitglieder notwendig. Nach der allfälligen Auflösung muss die Generalversammlung das Vereinsvermögen an Gemeinnützige Institutionen der Gemeinde Zizers verteilen.

Artikel 14
Diese Statuten treten nach der Genehmigung durch die Generalversammlung vom 21. Januar 1994 in Kraft. Sie ersetzen jene vom 1. Februar 1978.

Zizers, 21. Januar 1994
Der Präsident Der Aktuar
Peter Matter Arthur Eggimann